

Umgründungen
Immer wieder kommt es zu Veränderungen, sei es im Unternehmen selbst, im familiären Bereich, durch Gesetzesänderungen oder durch wirtschaftliche Gegebenheiten, sodass eine Überprüfung ob Ihr Unternehmen noch in der passenden Rechtsform geführt wird, unumgänglich ist.
Mit dem Wort Umgründungen werden verschiedenste Vorgänge in bzw. zwischen Unternehmen und Unternehmensträger zusammengefasst. Darunter werden Vorgänge zu Rechtsformanpassungen, Reorganisationen sowie zur Zusammenführung und Trennung von Unternehmen verstanden.
Auch vor Übergabe oder Veräußerung eines Unternehmens kann eine Reorganisation sinnvoll bzw. notwendig sein. z.B. um die Rechtsform und Struktur an den Erwerber anzupassen oder anfallende Steuern im Zuge der Übertragung zu reduzieren.
Durch die Inanspruchnahme der Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes lassen sich:
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Einbringung (von Vermögen in eine Kapitalgesellschaft),
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Umwandlung (einer Kapitalgesellschaft auf einen Gesellschafter oder auf eine Personengesellschaft),
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Verschmelzung (von Kapitalgesellschaften)
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Spaltung (einer Kapitalgesellschaft in zwei oder mehrer Nachfolgegesellschaften)
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Realteilung (einer Mitunternehmerschaft in Einzelunternehmen oder Nachfolgemitunternehmerschaften)
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Zusammenschluss (zu einer Mitunternehmerschaft oder Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an Mitunternehmerschaften)
steuerschonend durchführen.
Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten.