Übergabevertrag Landwirtschaft

Checkliste

  • Checkliste Übergabevertrag Landwirtschaft

I. Informationen zu den Vertragsparteien

1. Wer ist am Rechtsgeschäft beteiligt?

Für die Erstellung des Übergabsvertrages sind die Daten (Name, Geburtsdatum, SV-Nummer, Beruf, Adresse, Staatsbürgerschaft) der Übergeber und Übernehmer erforderlich.

2. Wer ist der Übergabe noch beizuziehen?

Oftmals werden im Zuge der Betriebsübergabe auch die Pflichtteilsansprüche der übrigen Kinder abgegolten, sodass auch diese beigezogen werden müssen.

3. Wie stellt sich die sozialversicherungsrechtliche Seite der Übergeber dar?

Besonderes auf die pensionsrechtlichen Ansprüche der Übergeber ist Rücksicht zu nehmen und sicherzustellen, dass durch die getroffenen Vereinbarungen im Übergabsvertrag keine Nachteile für die Übergeber entstehen.

II. Das Übergabeobjekt

1. Genaue Beschreibung des zu übergebenden Betriebes:

Größe, Lage, Baulichkeiten, Viehstand, Maschinen, Fahrzeuge, dazugehörige Rechte, etc.

2. Werden einzelne Grundstücke / Betriebsteile zurückbehalten?

3. Bestehen Pacht- und Bewirtschaftungsvereinbarungen hinsichtlich des zu übergebenden Betriebes?

4. Belasten Kredite den Betrieb?

5. Welche Förderungen und Auflagen bestehen?

6. Haben andere Personen Rechte am Betrieb, an Grundstücken oder am Hof?

z.B. Geh- und Fahrtrechte, Wohn- und Mietrechte, etc. und sind diese von den Übernehmern zu dulden, zu übernehmen oder können diese gelöscht werden?

Ihr Notar hat elektronischen Zugang zum Grundbuch und überprüft für Sie wer und welche Rechte im Grundbuch eingetragen sind!

7. Sind die übergebenen Grundstücke frei von Lasten?

Sollten Belastungen vorliegen muss eine Vereinbarung getroffen werden, wer diese in Zukunft übernimmt.

III. Übergabebedingungen

1. Ist ein Übergabspreis an die Übergeber zu bezahlen?

ein Geldbetrag oder andere Leistungen an Geschwister zu erbringen?

z.B.: Wohnrecht, Grundstück, …,

3. Welche Leistungen sind an die Übergeber zu erbringen?

z.B.: Wohn-, Ausgedings-, Schlägerungsrechte, Leibrente, Pflege- und Betreuungsleistungen, etc.

4. Soll ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Übergeber vereinbart werden?

IV. Übernahmestichtag

1. Ab wann steht mir das Nutzungsrecht hinsichtlich der Grundstücke und des Hofes zu bzw. ab wann bin ich Betriebsführer?

Mit dem vereinbarten Übernahmestichtag gehen Nutzen, aber auch Gefahr und Zufall auf den/die Übernehmer über.

V. Genehmigungen

1. Sind behördliche Genehmigungen für die Rechtswirksamkeit des Übergabsvertrages erforderlich?

VI. Kosten

1. Welche Kosten kommen auf den Übernehmer zu und wie werden Sie finanziert?

Neben dem Honorar für den Vertragserrichter, sind die Grunderwerbsteuer und gerichtliche Eintragungsgebühren zu bezahlen.
Allfällige Lastenfreistellungskosten werden üblicherweise von den Übergebern getragen.

VII. Sonstiges

1. Soll es zwischen den Übernehmern eine wechselseitige Absicherung hinsichtlich der Miteigentumsanteile geben?

Über die im Einzelfall bestehenden Möglichkeiten berät Sie Ihr Notar gerne!

2. Werden Regelungen für den Fall einer Scheidung / Trennung der Übernehmer oder des Ablebens eines Übernehmerteiles gewünscht?

Ihr Notar klärt Sie umfassend über die rechtlichen Bestimmungen und der diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten auf!