Liegenschaftsrecht

Kaufverträge

Egal ob Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten, der Notar ist Ihr erster Ansprechpartner.
Mittels elektronischer Grundbuchsabfrage und Ausdruck aus der Katastermappe können die Eigentums- und Rechtsverhältnisse Ihres Kaufobjektes abgeklärt werden. Ihr Notar kann Ihnen durch langjährige Erfahrung kompetente Hilfe und Beratung in vielen Details der Kaufabwicklung anbieten und den für Sie maßgeschneiderten Vertrag erstellen. Durch die Treuhandabwicklung über die Notartreuhandbank und eine prompte Eintragung in das Grundbuch sorgt Ihr Notar dafür, dass alle Vertragsparteien die ihnen zugesicherten Leistungen erhalten.

  • Checkliste Wohnungskauf
  • Checkliste Bauplatzkauf
  • Checkliste Einfamilienhauskauf

Parzellierungen

Sie wollen vom Nachbarn einen Streifen dazukaufen? Sie haben ein großes Grundstück und wollen dieses parzellieren um dann die einzelnen Bauplätze an Interessenten weiter zu verkaufen?

Wir bieten Ihnen hierfür ein Komplettservice: Kontakt mit einem Zivilingenieur für Vermessungswesen zur Erstellung des Teilungsplanes, Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Errichten der Grundbuchsurkunde, steuerliche Abwicklung und Durchführung im Grundbuch.

Schenkungs- und Übergabeverträge

Gerade mit der Übertragung von Privatvermögen sind viele Fragen verbunden. Die Versorgung und Absicherung der Übergeber, die Erhaltung des Vermögens im Familienbesitz, sowie die steuer- und erbrechtlichen Folgen sind zu Bedenken. Der Notar als unparteiischer Berater findet für Sie und Ihre Familie die maßgeschneiderte Lösung.

  • Checkliste Übergabevertrag Einfamilienhaus
  • Checkliste Übergabevertrag Landwirtschaft

Miteigentum und Benützungsvereinbarungen

Wenn mehrere Personen ein Wohn- oder Geschäftshaus besitzen, sind klare Verhältnisse gefragt. Grundsätzlich stehen jedem Miteigentümer die gleichen Rechte und Pflichten zu. In einer Benützungsvereinbarung können jedoch bestimmte Regeln hinsichtlich der Nutzung des Objektes und der Aufteilung der anfallenden Kosten aufgestellt werden. Darüber hinaus sollte die wechselseitige Absicherung der Miteigentümer geregelt werden. Durch Eintragung der vereinbarten Benützungsregelung ins Grundbuch, kann diese auch für Rechtsnachfolger bindend gemacht werden.

Wohnungseigentum und Wohnungseigentümerpartnerschaften

Möchten Sie als Miteigentümer einer Liegenschaft eine klare Trennung der einzelnen Wohneinheiten? Durch eine Nutzwertfestsetzung (sogenannte Parifizierung) können die einzelnen Wohnungen/Geschäftsräume zu selbständigen Eigentumsobjekten gemacht werden, sodass jeder Eigentümer über seine Wohnung frei verfügen kann. Besitzen zwei Personen eine Eigentumswohnung besteht eine gesetzlich geregelte Eigentümerpartnerschaft. Über die gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall und die möglichen Vereinbarungen beraten wir Sie gerne.

Dienstbarkeitsverträge

Sie brauchen ein Wege- oder ein Leitungsrecht. Wir entwerfen die Vereinbarung und führen sie im Grundbuch durch. So wird Rechtssicherheit für die Zukunft geschaffen.