Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung

Wenn man sich entschließt ein Unternehmen selbständig zu führen, ist fundierte Beratung unumgänglich. Eine Vielzahl an Fragen stellt sich. Der Weg zum Notar ist daher ein sinnvoller Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Unternehmen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir mit Ihnen die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen finden:

  • Einzelfirma
  • Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)
  • Offene Gesellschaft (OG)
  • Kommanditgesellschaft, (KG, GmbH & Co KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Europäische Gesellschaft (SE)

Wir betreuen Ihre Unternehmensgründung von der Geschäftsidee, bis zur Eintragung im Firmenbuch, der gewerberechtliche Durchführung und vielleicht notwendigen Erstellung eines Mietvertrages.

Umfassende rechtliche Betreuung von Unternehmen und Vertretung in Firmenbuchangelegenheiten

Als Firmeninhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand sind Sie laufend mit rechtlich relevanten Geschäftsfällen, sowie Veränderungen im Unternehmen und den gesetzlichen Vorschriften, konfrontiert. Wir beraten Sie umfassend z.B. bei Gewerbeanmeldungen, bei Geschäftsführer- und Prokuristenbestellungen, Gesellschafterwechsel, Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen und Umgründungen.

Beurkundung von Gesellschafterversammlungen (General- und Hauptversammlungen)

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine Beurkundung der Gesellschafterversammlung (General- und Hauptversammlungen) durch den Notar vor. Insbesondere bei der Änderung eines Gesellschaftsvertrages einer GmbH, bei Kapitalmaßnahmen oder bei der Durchführung von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft.
Neben der Beurkundung verfassen wir für Sie alle notwendigen Dokumente zur Eintragung der beschlossenen Änderungen im Firmenbuch.

Umgründungen

Immer wieder kommt es zu Veränderungen, sei es im Unternehmen selbst, im familiären Bereich, durch Gesetzesänderungen oder durch wirtschaftliche Gegebenheiten, sodass eine Überprüfung ob Ihr Unternehmen noch in der passenden Rechtsform geführt wird, unumgänglich ist.
Mit dem Wort Umgründungen werden verschiedenste Vorgänge in bzw. zwischen Unternehmen und Unternehmensträger zusammengefasst. Darunter werden Vorgänge zu Rechtsformanpassungen, Reorganisationen sowie zur Zusammenführung und Trennung von Unternehmen verstanden.
Auch vor Übergabe oder Veräußerung eines Unternehmens kann eine Reorganisation sinnvoll bzw. notwendig sein. z.B. um die Rechtsform und Struktur an den Erwerber anzupassen oder anfallende Steuern im Zuge der Übertragung zu reduzieren.
Durch die Inanspruchnahme der Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes lassen sich:

  • Einbringung (von Vermögen in eine Kapitalgesellschaft),
  • Umwandlung (einer Kapitalgesellschaft auf einen Gesellschafter oder auf eine Personengesellschaft),
  • Verschmelzung (von Kapitalgesellschaften)
  • Spaltung (einer Kapitalgesellschaft in zwei oder mehrer Nachfolgegesellschaften)
  • Realteilung (einer Mitunternehmerschaft in Einzelunternehmen oder Nachfolgemit­unternehmerschaften)
  • Zusammenschluss (zu einer Mitunternehmerschaft oder Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an Mitunternehmerschaften)

steuerschonend durchführen.

Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten.

Unternehmensvorsorge

Ist Ihr Unternehmen gut vorbereitet für den Fall, dass ein unerwartetes Ereignis eintritt?
Wir beraten Sie gerne in allen Angelegenheiten der rechtlichen Vorsorge für die Zukunft Ihres Unternehmens. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, damit im Fall des Falles kein Streit oder Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten das Unternehmen gefährden können.
Neben wirkungsvollen Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind auch (Vorsorge-)Vollmachten ein wirksames Instrument Stillstand im Unternehmen zu verhindern.

Betriebsübertragung

Die erfolgreiche Übertragung oder Veräußerung von Unternehmen bedarf sorgfältiger Planung. Eine fundierte rechtliche Beratung sollte daher schon zu einem möglichst frühen Zeitpunkt beigezogen werden.
Die Übertragung eines Unternehmens kann auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen. Die Abtretung von Firmenanteilen hat je nach Gesellschaftsform unterschiedliche Rechtsfolgen und Konsequenzen für den Alt- und Neugesellschafter, die für beide Seiten befriedigend gelöst werden müssen.
Bei einem Unternehmenskauf ist eine gründliche Prüfung des zu erwerbenden Unternehmens, insbesondere der wirtschaftlichen Situation, notwendig. In rechtlicher Hinsicht sind vor allem die haftungs-, arbeits-, steuer- und öffentlich rechtlichen Folgen zu prüfen.
Bei der Übertragung von Familienunternehmen an die nächste Generation ist darüber hinaus auf die erbrechtlichen Ansprüche Bedacht zu nehmen.

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung und Vertragsgestaltung bei Betriebsübergaben, Unternehmensankäufen und -verkäufen
  • Betreuung und Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften bei der Unternehmensveräußerung bzw. -nachfolge

Errichtung und Betreuung von Privatstiftungen

Eine Privatstiftung ist eine juristische Person, der Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung der Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zwecks zu dienen.

Mit der Errichtung und dem „laufenden Betrieb“ einer Privatstiftung sind vielfältige juristische, steuerliche und finanzielle Folgen verbunden. Wir beraten Sie gerne – in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – ob für Sie eine Privatstiftung sinnvoll ist.
Wir errichten für Sie die Stiftungsurkunde samt Stiftungszusatzurkunde, und erledigen für Sie alle erforderlichen Schritte für die Eintragung im Firmenbuch.