Der Beruf des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes ist äußerst vielfältig. So fällt die Errichtung jeglicher Art öffentlicher und privater Urkunden wie zum Bespiel von Kauf-, Tausch-, Übergabs- und Schenkungsverträgen, Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie Gesellschaftsverträgen (GmbH, OG, KG, AG) in das Aufgabengebiet des Notars.
Der Notar ist als Spezialist im Erbrecht erfahrener Berater in Testamentsangelegenheiten.
Als Bevollmächtigter seiner Klienten ist der Notar befugt, diese in ihren rechtlichen Angelegenheiten vor Behörden aller Art, insbesondere Grundbuch und Firmenbuch, zu vertreten und die entsprechenden Gerichts- und Behördeneingaben einzureichen. Soweit nicht überhaupt notwendig, erleichtert die Funktion des Notars als Treuhänder die vertraglichen Abwicklungen.
Im Auftrag des Gerichts ist der Notar für die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren, sowie für die Ausstellung von Grundbuch- und Firmenbuchauszügen zuständig.
Bei der Erfüllung all dieser Aufgaben hat der Notar stets seine unparteiische, neutrale Haltung zu wahren und alle Beteiligten umfassend zu beraten.
Unter Einsatz neuer Technologien wie etwa cyberdoc (elektronisches Urkundenarchiv), e-Justice bzw. webERV (elektronisches Firmen- bzw. Grundbuch) oder dem zentralen Testamentsregister stehen den Bürgern zahlreiche moderne Möglichkeiten zur Verfügung, mit ihrem Notar zusammenzuarbeiten.