Mit der Beglaubigung oder Legalisierung bestätigt der Notar die Echtheit der Unterschrift einer bestimmten Person, nachdem er deren Identität überprüft hat.
Bei der Vidimierung bestätigt der Notar, dass eine Abschrift/ Kopie mit der Originalurkunde übereinstimmt.
Die Beurkundung stellt ein notarielles Protokoll dar, in welchem der Notar rechtserhebliche Tatsachen bestätigt, die vor ihm stattgefunden haben, wie zum Beispiel Verlosungen, General- und Hauptversammlungen.
Der Notar ist als Gerichtskommissär berechtigt aus dem Grundbuch und dem Firmenbuch Abschriften herzustellen und die Echtheit und den Inhalt des Auszuges zu bestätigen.
Der Grundbuchsauszug gibt Auskunft darüber, wer Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft ist und welche Rechte bzw. Belastungen mit den einzelnen Grundstücken verbunden sind.
Aus dem Firmenbuchauszug kann man die aktuellen Eigentums- und Rechtsverhältnisse von Unternehmen ersehen und feststellen, wer das jeweilige Unternehmen vertreten kann.