Treuhandschaften

Jeder, der einen Vertrag abschließt, aus dem wechselseitige Pflichten und Rechte entstehen, wird sich die Frage stellen, wie er sicher sein kann, die vereinbarte Gegenleistung auch tatsächlich zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Verträge über Liegenschaften:

  • Wer sorgt für die Eintragung des Eigentumsrechtes in das Grundbuch?
  • Wer besorgt die Lastenfreistellung der Liegenschaft?
  • Wer überwacht die vollständige und pünktliche Zahlung des Kaufpreises?

Ihr Notar als Treuhänder bietet Ihnen eine sorgfältige Abwicklung des Geschäftes. Inmitten der verschiedenen Interessen von Verkäufer, Käufer und Geldgeber sorgen wir als Treuhänder dafür, dass alle Vertragsparteien die ihnen zugesicherten Leistungen erhalten: Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf ein für jeden Einzelfall eröffnetes Notar-Treuhandkonto ein, mit dem unwiderruflichen Auftrag an den Notar, das ihm anvertraute Geld nur bei Vorliegen der vertragsmäßigen Voraussetzungen an den Verkäufer auszufolgen.

Der Käufer erlangt die Sicherheit, dass er in das Grundbuch kommt, und der Verkäufer erlangt die Sicherheit, dass er den Kaufpreis erhält.

Die Sicherung der Treuhandschaft erfolgt durch die Eintragung des Geschäftsfalls in das unter Aufsicht der Notariatskammer stehende notarielle Treuhandregister.